Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Vereinbarung der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Leichter Sprache.
Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird. Allen Menschen soll es gut gehen.
Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze in Europa und der ganzen Welt.
Diese Regeln und Gesetze sind auch für Menschen mit Behinderung.
Trotzdem werden viele Menschen mit Behinderung überall auf der Welt noch schlecht behandelt.
Damit es allen Menschen mit Behinderung auf der ganzen Welt besser geht, haben verschiedene Länder eine Vereinbarung gemacht.
In schwerer Sprache heißt diese Vereinbarung: Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
In dieser Vereinbarung stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung diese Rechte bekommen.
Und, dass sie nicht schlechter als andere Menschen behandelt
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die UN- Konvention in leichter Sprache
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a729L-un-konvention-leichte-sprache.pdf?_blob=publicationFile
Materialien zur UN- Konvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/der-vertrag-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen.html
Eine Internetseite zur Erklärung der UN-Konvention
http://www.ich-kenne-meine-rechte.de/